Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Erbfallkostenpauschale

Erbfall

Erwerbsaufwendungen und Kosten für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses sind vom steuerpflichtigen Erwerb stets abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Erwerbsaufwendungen sind u. a. die Bestattungskosten, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal oder die Kosten für die übliche Grabpflege. Zu den absetzbaren Kosten zählen auch die sonstigen Kosten, die der Erwerberin bzw. dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Zu den abziehbaren Nachlassabwicklungskosten (Nachlassregelungskosten) zählen im Übrigen die Kosten eines Zivilprozesses.

Erbfallkostenpauschale

Erbinnen und Erben können Aufwendungen entweder einzeln nachweisen oder die Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 von € 10.300,00 auf € 15.000,00 erhöht (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG neu). Die Erbfallkostenpauschale ist auch dann zu gewähren, wenn die tatsächlichen Aufwendungen niedriger sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erbfallkostenpausschale ist lediglich, dass dem Erwerber Kosten dieser Art tatsächlich entstanden sind.

Nacherbe

Die Erbfallkostenpauschale steht auch einem Nacherben zu, auch wenn dieser nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Als Bedingung genügt, dass dieser andere mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen tragen muss.

Von der Kostenpauschale nicht erfasste Aufwendungen

Von den Erwerbs- und Abwicklungskosten streng zu unterscheiden sind die Kosten für die Nachlassverwaltung und Nachlassverwertung. Solche Kosten sind im Regelfall nicht vom steuerpflichtigen Erwerb abzugsfähig. Die Kosten der Nachlassverwaltung sind in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG ausdrücklich ausgenommen.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: kamonrat - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag

Investitions-Booster und neue Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge

Online-News

Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten anlässlich des Bezugs einer Wohnung mit Arbeitszimmer sind keine Werbungskosten

Online-News

Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger

Intensive Mitwirkungspflicht der Krypto-Anleger bei der steuerlichen Gewinnermittlung

Online-News

Die wichtigsten Bilanzkennzahlen

Unternehmensbilanzdaten: Welche Bilanzkennziffern von besonderer Bedeutung sind

Online-News

Teilungsanordnungen im Erbschaftsteuerrecht

Teilungsanordnungen erbschaftsteuerrechtlich unbeachtlich

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.