Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Ausländische Alterseinkünfte

Bisheriger Rechtsstand

Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen unterliegen nach gegenwärtigem Rechtsstand auch dann nicht der inländischen nachgelagerten Besteuerung bzw. der vollen Einkommensteuerpflicht, wenn diese Anwartschaften auf steuerbegünstigten oder steuerfreien Beiträgen basieren bzw. wenn die Beitragszahlungen im Ausland steuerfrei gestellt waren. Dadurch kam es für Bezieherinnen und Bezieher solcher Leistungen zu einer Besserstellung gegenüber Inlandsfällen.

Neuregelung

Das vom Bundesrat am 21.11.2024 verabschiedete Jahressteuergesetz sieht ab 2025 die volle Besteuerung des gesamten Auszahlbetrags vor, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger in Deutschland wohnt und die geleisteten Beiträge während der Auslandsansässigkeit steuerbegünstigt waren (neuer § 22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Nicht betroffen sind solche ausländischen Altersvorsorgeanwartschaften, bei denen die Beiträge aus bereits im Ausland versteuerten Einkommen geleistet worden sind.

Wohnsitznahme

Die Neuregelungen können allerdings nur dann umgesetzt werden, wenn die bzw. der Betreffende für die Rentenbezugszeit in Deutschland ansässig ist bzw. nach Deutschland zurückgekehrt ist. Eine Besteuerung entfällt auch bei einem erneuten Wegzug ins Ausland.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: K Davis/peopleimages.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Außenprüfung Rechte und Pflichten

Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben

Online-News

Lückenlose Anschlussprüfung

BFH entscheidet über Rechtmäßigkeit lückenloser Außenprüfungen

Online-News

Negativzinsen unwirksam

Aktuelles BGH-Urteil zu Negativzinsen und Verwahrentgelten

Online-News

Säumnis- und Verspätungszuschläge

Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen

Online-News

Jahressteuergesetz 2024: Von der Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte Gebrauch machen

Gesetzgeber setzt BFH-Rechtsprechung um

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.