WEBVTT

1
00:00:04.100 --> 00:00:06.360
FAQ Finanzbuchhaltung

2
00:00:06.360 --> 00:00:10.140
Bei der Buchführung müssen zahlreiche Vorschriften
eingehalten werden.

3
00:00:10.140 --> 00:00:12.600
Welche Unterlagen werden benötigt?

4
00:00:12.600 --> 00:00:17.320
Zur Erstellung der laufenden Buchhaltung und
Berechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

5
00:00:17.320 --> 00:00:24.300
sind insbesondere aktuelle Belege, Saldenlisten,
Kontenausdrucke, Verträge, Finanzamtsbescheide

6
00:00:24.300 --> 00:00:27.000
und Gewerbeberechtigungen erforderlich.

7
00:00:27.000 --> 00:00:29.340
Wie müssen die Belege geordnet sein?

8
00:00:29.340 --> 00:00:34.200
Alle Buchungsbelege sollten getrennt voneinander und chronologisch sortiert werden.

9
00:00:34.200 --> 00:00:37.460
Alle Zahlungsvorgänge sollten zu den Buchungsbelegen bzw.

10
00:00:37.460 --> 00:00:42.920
Aus- und Eingangsrechnungen dazu und für
jedes Bankkonto getrennt geordnet werden.

11
00:00:42.920 --> 00:00:45.620
Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

12
00:00:45.620 --> 00:00:50.820
Laut Handelsgesetzbuch sind folgende Rechtsformen
zur doppelten Buchführung verpflichtet:

13
00:00:50.820 --> 00:00:52.860
Kapitalgesellschaften

14
00:00:52.860 --> 00:00:56.300
Personengesellschaften, wenn ein Handelsgewerbe
betrieben wird.

15
00:00:56.300 --> 00:01:01.699
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
mit Umsatzerlösen von über 600.000,00 Euro

16
00:01:01.700 --> 00:01:07.380
an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
oder einem Gewinn von mehr als 60.000,00 Euro

17
00:01:07.380 --> 00:01:08.820
im Wirtschaftsjahr.

18
00:01:08.820 --> 00:01:12.800
Welche Formvorschriften sind bei der Buchführung
zu beachten?

19
00:01:12.800 --> 00:01:19.700
Bei der Führung von Büchern gelten insbesondere
die Grundsätze gemäß § 239 Handelsgesetzbuch.

20
00:01:19.700 --> 00:01:24.900
Darüber hinaus ist die Buchführung wahrheitsgemäß,
klar, übersichtlich sowie vollständig zu

21
00:01:24.909 --> 00:01:30.869
führen und nach den Grundsätzen der Vorsicht,
Wirtschaftlichkeit und Stetigkeit zu gestalten.

22
00:01:30.869 --> 00:01:35.320
Welche Dokumente müssen archiviert bzw. gespeichert
werden?

23
00:01:35.320 --> 00:01:43.120
Geschäftsbücher, Aufzeichnungen, Inventare,
Abschlüsse, Lageberichte, Bilanzen, Handels-

24
00:01:43.120 --> 00:01:48.220
und Geschäftskorrespondenz, Buchungsbelege
sowie Unterlagen, die für die Besteuerung

25
00:01:48.220 --> 00:01:50.020
von Bedeutung sind.

26
00:01:50.020 --> 00:01:53.280
Können die Unterlagen auch elektronisch gespeichert
werden?

27
00:01:53.280 --> 00:01:58.740
Ja, die Aufbewahrung der Dokumente kann auf
einem Datenträger oder EDV-System erfolgen.

28
00:01:58.740 --> 00:02:03.420
Dabei muss die vollständige und originalgetreue
Wiedergabe aller Unterlagen bis zum Ablauf

29
00:02:03.420 --> 00:02:06.960
der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein.

30
00:02:06.960 --> 00:02:09.850
Wie lange müssen Dokumente aufbewahrt werden?

31
00:02:09.850 --> 00:02:16.280
Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen und sechs Jahre für Handels- und Geschäftskorrespondenz

32
00:02:16.280 --> 00:02:19.390
sowie steuerrelevante Unterlagen sind vorgeschrieben.

33
00:02:19.390 --> 00:02:23.750
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten
Sie auf unserer Website oder gerne auch von

34
00:02:23.750 --> 00:02:26.540
unserem Beraterteam.

