Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Mutterschutzanpassungsgesetz

Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist zum 1.6.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält erstmalig Mutterschutzleistungen für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. 

Schutzfristen

Das Anpassungsgesetz sieht folgende Schutzfristen vor:

Bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist von zwei Wochen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche eine solche von sechs Wochen und für Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche gibt es acht Wochen.

Die Mutterschutzfrist beginnt am Tag nach der Fehlgeburt. 

Schutzfrist bei Totgeburt

Als Totgeburt gilt, wenn ein Kind mit mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht oder ab der 24. Schwangerschaftswoche im Mutterleib verstirbt. In diesen Fällen ist eine Schutzfrist von acht Wochen vorgesehen. 

Meldung

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein Nachweis über die Fehlgeburt erforderlich. Arbeitgeber können sich die Aufwendungen über die Ausgleichskasse U2 erstatten lassen. 

Freiwillig arbeiten

Frauen können freiwillig auf diese Mutterschutzfristen verzichten und früher wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Online-News

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im ...

Online-News

Immobilien-Seminare als Werbungskosten

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Online-News

Belegsendung mit der Steuererklärung

In welchen Fällen eine unaufgeforderte Abgabe von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll ist

Online-News

E-Rechnungen

Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht neuen FAQ-Katalog

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.