Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Aufwandsentschädigungen

Gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG sind Bezüge einkommensteuerfrei, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden. Die Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigungen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. 

Mindestbeträge für 2026

Die für 2026 geltenden steuerfreien Aufwandsentschädigungsbeträge hat das Bundesfinanzministerium im Schreiben v. 23.3.2026 (IV C 5 – S 2337/00030/002/005) festgelegt. Für 2026 gilt ein steuerfreier monatlicher Entschädigungsbetrag von € 275,00 (bisher € 250,00) sowie eine Tagespauschale von € 9,00 (bisher € 8,00). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Entschädigungsbeträge nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden. Ebenfalls keine Steuerbefreiung besteht in Fällen, in denen die Entschädigungsbeträge den Aufwand der empfangenden Person offenbar übersteigen.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Elektronische Führung ergänzender Entgeltunterlagen

Befreiungsmöglichkeit der Arbeitgeber endet zum Jahresende 2026

Online-News

Reform der Betriebsprüfung

Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung 2000

Online-News

Neues Verpackungsrecht

Neuregelungen für Berufsträger

Online-News

Einkommensteuerreformgesetz 2027

Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

Online-News

Tipp: Steuerfreier Erwerb des Familienwohnheims

BFH-Urteil ändert bisherige Gestaltungspraxis

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.